Runder Tisch „Familie und Jugend“

Als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG beantrage ich, dass über die Einrichtung des Runden Tisches „Familie und Jugend“ vor einer abschließenden Beratung im Kreisausschuss zunächst im Jugendhilfeausschuss beraten wird.

Begründung:

Wie in der Beschlussvorlage korrekt dargestellt wurde, ist der Jugendhilfeausschuss in dieser Frage fachlich zuständig. Die Begründung, dass die Einrichtung dennoch nicht dort beraten werden soll, weil er nicht kreisweit zuständig sei, ist nicht nachvollziehbar: Im Jugendhilfeausschuss stehen regelmäßig Sachverhalte beispielsweise in Sachen Beratungsangebote auf der Tagesordnung, die die Situation von Kindern, Jugendlichen und Eltern kreisweit betreffen. Von daher erscheint es mir nicht nur als sinnvoll, sondern auch als notwendig, dem Jugendhilfeausschuss die Form der Einrichtung dieses Runden Tisches zur Beratung zu stellen.