Beanstandung von Kreistagsbeschlüssen durch Landrat Müller

Auszug aus der Niederschrift der Kreistagssitzung am 19. Mai 2011:

Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) wandte ein, dass er die Bezirksregierung verstehen könne. Sie wolle dem Landrat die Möglichkeit einräumen, sich noch rechtzeitig aus der „Gefahrenzone“ zu ziehen. Die VWG habe einen Gutachter beauftragt, der zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Landrat mit seiner Auffassung falsch liegen würde.

So würde eine Bezahlung der betroffenen angestellten Mitarbeiter, die für Vorstandsposten vorgesehen seien, nach der bisherigen Entgeltgruppe unrechtmäßig sein. Der Landrat überschreite sein Direktionsrecht, wenn die Mitarbeiter zukünftig ohne Beteiligung des Kreistages außer Tarif bezahlt werden. Er, Kuster, verstehe nicht, dass der Landrat meine, hier im Recht zu sein und nicht einlenke. Offensichtlich wolle der Landrat die neuen Vorstandsmitglieder „unter Tarif“ beschäftigen. Die bestehenden Arbeitsverträge seien auf jeden Fall anzupassen. Hier müsse jedoch der Kreistag zustimmen. (…)

Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) machte noch einmal duetlich, wie widersinnig es sei, dass eine leistungsgerechte Bezhalung durch einen sozialpolitisch engagierten Landrat verhindert werde. Der Landrat würde durch die neue Aufgabenzuweisungen ohne entsprechende Bezahlung eklatant gegen arbeitsrechtliche Vorschriften sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Insoweit sei Landrat Dr. Müller in seinem Amt unhaltbar. (…)