Enttäuschend, aber keineswegs überraschend, ist für mich die mutlose und landratshörige Entscheidung der Regierungspräsidentin. Viel zu lange hat sie sich für ihre Bekanntgabe Zeit gelassen: Ihr Schreiben ist auf den 14. Juli terminiert – dies ist exakt der Tag, an dem der Kreistag resigniert beschlossen hat, auf ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu verzichten, weil bei einer Rechtsprechung zugunsten des Kreistages die Rücknahme der Umstrukturierung ohnehin nahezu unmöglich gewesen wäre. Somit hat die Regierungspräsidentin ganz offensichtlich bewusst diesen Kreistagsbeschluss abgewartet, um sicherzustellen, dass der Kreistag auf sein Recht, gegen ihren Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen, verzichten wird. Die Begründung ihrer Entscheidung ist im übrigen absolut mau: Neben vielem allgemeinen Blabla stützt sie sich in ihrer zentralen Begründung einzig und allein auf das innerhalb weniger Tage und nur summarisch gefällte Urteil des Verwaltungsgerichts zur Eilklage des Kreistages. Die Taktik des Juristen Müller, auf diese Weise zwei Genossen in die Verwaltungsspitze zu hieven, ist damit aufgegangen. Politisch hat er jedoch einen Scherbenhaufen hinterlassen und sich selbst damit einen Bärendienst erwiesen.
Das Verhalten der Regierungspräsidentin lässt nichts Gutes im Hinblick auf die Aufklärung der Vauth-Affäre erahnen: Ich bin überzeugt, dass die vom Kreistag beantragte Prüfung durch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde ins Leere laufen wird und der Landrat von der Regierungspräsidentin nicht einmal hinsichtlich seines vom Rechnungsprüfungsamt attestierten Fehlverhaltens bei den umstrittenen Vergaben an die Vauth-Kanzlei Konsequenzen durch die Aufsichtsbehörde zu erwarten hat.