Landrats-Aufträge an die Kanzlei Vauth

Auszug aus der Niederschrift zur Kreistagssitzung am 14. Juli 2011:

Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) machte deutlich, dass seine Hoffnung auf weitere erhellende Erkenntnisse nicht erfüllt werde. Das Rechnungsprüfungsamt sei über die Erstellung des Gutachtens nicht informiert worden. Auch Protokolle seien nicht in ausreichendem Maße erstellt worden. Dies sei vom Landrat auch zugegeben worden. Hierbei handele es sich aber nur um Nebensächlichkeiten. Die großen, wichtigen Fragen seien nicht geklärt, nämlich warum dem Landrat plötzlcih diese Kanzlei bekannt sei und alle anderen in Frage kommenden Sozietäten danach außer acht gelassen worden seien. In Bezug auf die Beauftragung in der Beteilungsangelegenheit könne die Dringlichkeit als Grund noch hingenommen weren, nciht aber bei der Beauftragung der Kanzlei in Bezug auf das disziplinarrechtlichen Vefahren. Hier hätte ide Auswahl der Kanzlei Zeit gehabt, da der Kreis immerhin bereits durch eine Sozietät vertreten gewesen sei. Es sei schwierig, insgesamt keinen Zusammenhang bei dernahezu gleichzeitigen Beauftrag der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stöber, Oehring, Vauth und Partner in der Stadt Moers zu sehen. 

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Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) wollte noch wissen, ob der Landrt sich in Bezug auf den Fall Ballhaus in seiner Aufgabe als Kommunalaufsichtsbehörde nicht befangen gefühlt und der Bezirksregierung gegenüber dies deutlich gemacht habe.

Landrat Dr. Müller erläuterte, dass es hier einen sauberen rechtlichen Rahmen gebe, bei dem es nicht um den Tatbestand der Befangenheit gehe. (…)