Antrag zum Nachtragshaushalt

Im Namen der VWG-Kreistagsfraktion beantrage ich folgende Beschlussfassung:

Zur erforderlich gewordenen Verabschiedung einer Nachtragssatzung 2014 wird die Verwaltung beauftragt, dem Kreistag einen aktualisierten vollständigen Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 mit an die veränderten Rahmenbedingungen angepassten Ansätzen in der Kreistagssitzung des vierten Sitzungszyklus zum Zwecke von Haushaltsberatungen zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen seitens der Verwaltung bei der Erstellung des neuen Entwurfs zugleich alle Ansätze insbesondere im Ausgabenbereich einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Kreistag beabsichtigt, nach vorausgegangenen Haushaltsberatungen in den Fraktionen sowie in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss die Nachtragssatzung 2014 in der ersten ordentlichen Kreistagssitzung des kommenden Jahres zu verabschieden.

Begründung 

Aufgrund der im kommenden Jahr zu erwartenden teilweise gravierenden Verringerungen der Einnahmen (RWE-Aktien, WES-Fonds) und Steigerungen der Ausgaben (Sozialleistungen) gegenüber dem verabschiedeten Doppelhaushalt, die zu einer höheren Kreisumlage führen könnten, hält es die VWG-Kreistagsfraktion für dringend geboten, den gesamten Haushalt 2014 neu zu beraten und insbesondere auf mögliche, über die bisherige Haushaltsplanung hinausgehende, Einsparungen zu überprüfen. Eine Nachtragssatzung ohne intensive und ernsthafte Vorberatungen lediglich in einer Kreisausschuss- und Kreistagssitzung durchzuwinken, wie offenbar beabsichtigt ist, hält die VWG-Kreistagsfraktion angesichts der prekären Haushaltslage vieler kreisangehöriger Kommunen für völlig unzureichend.