Soziallasten-Urteil: Kreis geht nicht in die Berufung

Die Rheinische Post berichtet am 10.Mai 2014 (Auszüge):

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur sogenannten Soziallasten-Klage wird der Kreis Wesel keine Berufung einlegen. Dies beschloss der Kreistag am Donnerstag. Wie berichtet, hatte das Gericht der Klage der Städte Wesel, Moers, Dinslaken und Kamp-Lintfort gegen den Kreis stattgegeben und die Umverteilung der Kosten zugunsten kleiner Kommunen, die verhältnismäßig weniger Hilfeempfänger beherbergen, für unwirksam erklärt. (…)  Martin Kuster (VWG) sagte, die Berufung sei zwar relativ aussichtslos, aber die Sache damit nicht vom Tisch. Formfehler waren der Hauptgrund für das Urteil, doch hatte das Gericht auch inhaltlich argumentiert.