Antrag gegen Verlegung der Kreisleitstelle in den hochwassergefährdeten Keller des Kreishauses

Die VWG-Kreistagsfraktion beantragt, dass im Falle der Verlegung der Kreisleitstelle in das Kreisgebäude seitens der Verwaltung ein Versagen der Kreisleitstelle auch im Falle des Versagens der Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Auebanndeich und kreiseigener Wall) konzeptionell ausgeschlossen wird.

Begründung:

Laut Verwaltungsvorlage liegt das Kreishaus „im potentiellen Überflutungsbereich“. Darum ist zu befürchten, dass bei einer Verlagerung der Kreisleitstelle in den Kellerbereich des Kreisgebäudes bei Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen diese nicht mehr funktionsfähig sein könnte.

Im Falle einer Hochwasserkatastrophe durch Deichbruch würde es zu einem Super-GAU kommen, wenn die Kreisleitstelle als zentrales Bindeglied der Katastropheneinrichtungen versagt. Darum muss eine Überflutung der Kreisleitstelle hundertprozentig ausgeschlossen sein.