Pflegehelferausbildung

Pressemitteilung der Grünen im Kreistag Wesel, der sich die FDP/FWG-Kreistagsfraktion mit voller Überzeugung anschließen kann:

>> In der Kreistagssitzung am 25. Juni 2020 hat der Kreistag mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP/FWG beschlossen, zusätzlich zum bereits bestehenden Ausbildungsgang zur Pflegefachkraft den Ausbildungsgang zum Pflegehelfer einzuführen.

Das ist ein weiterer Baustein, um den Mangel an Pflegekräften im Kreis Wesel zu lindern. Denn zurzeit gibt es zu wenige Ausbildungsplätze für Pflegehelfer*innen. Bei diesen wenigen Plätzen müssen die Auszubildenden ihre Ausbildung aktuell auch noch selber bezahlen.

Der zusätzliche Ausbildungsgang Pflegehelfer*in an der Berufsfachschule des Kreises Wesel ermöglicht Menschen, die genau diese Qualifikation anstreben, ihren Wunschberuf zu erreichen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel hat sich gut begründet für den Ausbau der Ausbildungsangebote für Pflegehelfer*innen ausgesprochen und hält es für sehr wichtig, den Ausbildungsgang an der Berufsfachschule des Kreises Wesel anzubieten.

Die Arbeit der Pflegekräfte muss angemessen vergütet werden.
Neben der Ausweitung des Ausbildungsangebots müssen weitere Verbesserungen wie eine der Pflegearbeit angemessene gute Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungenin der Pflegeunser Ziel sein. Es darf nicht sein, dass Menschen in Pflegeberufen bei oftmals geringer Bezahlung kaum ‚über die Runden‘ kommen und von Altersarmut bedroht sind. Und es darf nicht sein, dass Menschen in Pflegeberufen in großer Zahl ausbrennen und den Beruf verlassen.

Es ist ein Schlag ins Gesicht der Pflegehelfer*innen, wenn nun die Fraktion DIE LINKE diesen guten Beschluss mit Halbwahrheiten und Tatsachenverdrehungen als ‚Entmenschlichung der professionellen Pflege‘ zu diskreditieren versucht. Damit stellt sich DIE LINKE gegen die Haltung der Wohlfahrtsverbände im Kreis.
Das zeigt den Grad der Verblendung und der Not der LINKEN. <<

Modernisierung der Arbeitslosenberatung

Aufgrund der vom Land geplanten Veränderungen in der ESF-finanzierten Struktur der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ab 2021 beantragt die FDP/FWG-Kreistagsfraktion wie folgt:

  1. Sollte das Land NRW die Finanzierung der Arbeitslosenzentren nicht weiterführen, beteiligt sich der Kreis Wesel zusätzlich in Höhe der hier ausfallenden Landeszuschüsse an der Finanzierung befristet bis Ende Juni 2021, um bis zu einer Neuausrichtung der Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel die Arbeit der Arbeitslosenzentren sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den die Arbeitslosenzentren betreibenden Trägern / Vereinen die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel an den vom Land geplanten Veränderungen anzupassen. Ein entsprechendes Konzept soll dem Kreistag bis zum 4. Sitzungszug zur Beratung vorgelegt werden.

    Begründung

    Die FDP/FWG-Kreistagsfraktion begrüßt die Planungen des Landes, dass mit einer Zusammenlegung der beiden Strukturen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Synergien bestmöglich genutzt und die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung an neue arbeitsmarktpolitische Herausforderungen angepasst werden sollen.
    Darum hält es unsere Fraktion für sinnvoll, in Zusammenarbeit mit den aktuell betroffenen Trägern / Vereinen die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel in diesem Sinne neu auszurichten.

    Ziel soll dabei zum einen sein, die Anzahl der Erwerbsberatungsstellen im Kreis Wesel bedarfsgerecht (beispielsweise je 1-2 auf der rechten und linken Rheinseite) zu erhöhen und durch sie im Kreisgebiet gleichzeitig ein Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung zu etablieren, indem ihre Kompetenzen mithilfe der dafür zur Verfügung gestellten Landesmittel in diesem Bereich gestärkt werden.
    Ein weiteres Ziel soll es sein, durch die mithilfe der Neuausrichtung möglich werdende Inanspruchnahme zusätzlicher Landesmittel eine Struktur für die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel zu etablieren, die ab Juli 2021 mit den gleichen Kreiszuschüssen auskommen wird wie bis Ende dieser Förderperiode.

    Weil eine Umsetzung der neuen Beratungsstruktur bis Ende des Jahres nach unserer Einschätzung unrealistisch ist und die Neuausrichtung der Mitfinanzierung durch den Kreis im Rahmen der nächsten Haushaltssatzung zu beschließen ist, hält die FDP/FWG-Kreistagsfraktion es zur Sicherstellung der Erwerbs-/Arbeitslosenberatung für sinnvoll, dass der Kreis befristet bis Ende Juni, also bis zur vollständigen Umsetzung der Neuausrichtung, die ausfallenden Landeszuschüsse für die Arbeitslosenzentren übernimmt.

Arbeitslosenberatung reformieren!

In der Kreistagssitzung am 25. Juni beantragte die FDP/FWG-Kreistagsfraktion die Neustrukturierung der Erwerbs- und Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel, um sie an den neuen Herausforderungen des Arbeitsmarktes auszurichten. Anlass waren die vom Land NRW geplanten Veränderungen in der ESF-finanzierten Struktur der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ab 2021.

Nach dem typisch niederrheinischen Motto „Das war schon immer so!“ lehnten jedoch alle anderen Fraktionen im Kreistag unseren Antrag auf eine qualitative Verbesserung der Beratung von Erwerbs- und Arbeitslosen im Kreis Wesel ab, um am jahrezentelangen Status quo festzuhalten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Wesel wird die Blockade teuer zu stehen kommen, weil dadurch künftig nicht mehr alle Landeszuschüsse in diesem Bereich genutzt werden können und die Aufrechterhaltung des überholten Status Quo nun dauerhaft aus dem Kreishaushalt finanziert werden soll.

Hier unser Antrag im Wortlaut:
https://fwg-kreistag-wesel.de/2020/06/reformierung-der-arbeitslosenberatung/

Kooperation zieht positive Bilanz

Fraktionsvorsitzender der Grünen Hubert Kück bringt auf den Punkt, warum Jamaika plus VWG im Kreis Wesel seit drei Jahren vorbildlich funktioniert:
„Was ist notwendig, was sinnvoll und wo kann auch gespart werden: Das ist die Marschroute der Kooperation von CDU, GRÜNEN und FDP/VWG. Wir sind nicht blind mit dem Rasenmäher durch den Haushalt gegangen, sondern hatten in unseren Beratungen 2016 einen Haushalt auf den Weg gebracht, der vom Willen geprägt war, sparsam mit den Geldern der Steuerzahler umzugehen – dies unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgaben des Kreises wie auch der Interessen der kreisangehörigen Kommunen.
Diesen Kurs haben wir in den Haushaltsberatungen 2017 fortgeführt – unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt, die auf unseren Antrag hin die Kreisverwaltung auf Verbesserungspotenziale durchforstet hat.
Es ist Ziel, die finanziellen Mittel des Kreises klug einzusetzen im Interesse der Menschen vor Ort. Daher ist es unbedingt notwendig, Verschwendungen wie auch eine Personalpolitik nach Parteibuch zu vermeiden.“

Eine positive Bilanz der Kooperation im Kreistag Wesel zur Halbzeit der kommunalpolitischen Wahlperiode zieht auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Berger im Interview mit der Rheinischen Post (siehe Link unten).

Von Seiten der Vereinigten Wählergemeinschaften und unseres Fraktionspartners FDP ist diesen Statements von CDU und Grüne eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen – außer dies: Eine konstruktive, nachhaltige und zukunftsorientierte Zusammenarbeit von mehreren politischen Gruppen kann sehr wohl funktionieren, wenn das Parteidenken von den politischen Verantwortlichen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger mal ein bisschen zurückgestellt wird – an diesem modernen politischen Denken hat im Kreis Wesel die ohnehin parteiunabhängige VWG sicherlich ein großes Stück mit beigetragen!

Interview von Frank Berger und Günter Helbig mit der Rheinischen Post:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wesel/jamaika-liegt-auch-am-niederrhein-aid-1.7224930

Soziallasten-Urteil: Kreis geht nicht in die Berufung

Die Rheinische Post berichtet am 10.Mai 2014 (Auszüge):

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur sogenannten Soziallasten-Klage wird der Kreis Wesel keine Berufung einlegen. Dies beschloss der Kreistag am Donnerstag. Wie berichtet, hatte das Gericht der Klage der Städte Wesel, Moers, Dinslaken und Kamp-Lintfort gegen den Kreis stattgegeben und die Umverteilung der Kosten zugunsten kleiner Kommunen, die verhältnismäßig weniger Hilfeempfänger beherbergen, für unwirksam erklärt. (…)  Martin Kuster (VWG) sagte, die Berufung sei zwar relativ aussichtslos, aber die Sache damit nicht vom Tisch. Formfehler waren der Hauptgrund für das Urteil, doch hatte das Gericht auch inhaltlich argumentiert.