Antrag einer Resolution für besseren Hochwasserschutz

Die VWG-Kreistagsfraktion beantragt, dass der Kreis Wesel eine Resolution an die Landesregierung verabschiedet, die dringend erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen erheblich schneller und konsequenter als bislang umzusetzen:

Der Kreis Wesel fordert die Landesregierung NRW auf, geeignete Konzepte zur nachhaltigen Vorsorge und Verhinderung von Hochwasserschäden für den Kreis Wesel gemäß HWRM-RL1) und WHG2)  zu entwickeln und umzusetzen.

Insbesondere fordert der Kreis Wesel

1.      die überfällige Anpassung des Hochwasserschutzes längs des Rheines in NRW an
das amtliche Bemessungshochwasser.

2.      die unverzichtbare Umsetzung von Konzepten, die dem Schadenspotenzial ange-
passt sind und sich auch wirklich für den Schutz der Niederrheinmetropole und des
bergbauinduzierten Kreises Wesel vor Extremhochwasser (EHQ) eignen.

3.      die Umsetzung des „Hochwasserschutzkonzepts des Landes bis 2015“ im Sinne der
EU-HWRM-RL bezüglich Vorsorge und Vermeidung.

4.      die Entwicklung von Strategien zur Reduzierung von Umweltschäden durch Über-
schwemmungen.

5.      die Festlegung und Ausweisung von Rettungs- und Fluchtwegen in potenziellen
Überschwemmungsgebieten.

6.      die Übernahme einer einheitlichen und überregionalen Regie und Strategie zur Vor-
sorge und zum Schutz vor Hochwasser für betroffene Regionen in NRW.

Begründung:

Da seitens der Landesregierung NRW ein durchgängiger Hochwasser-Schutzgrad lt. BHQ2004 am Niederrhein in NRW für nicht realisierbar gehalten und auch der Wasserrückhalt im Einzugsbereich des Rheins nicht greifen wird, ist das Risiko unter anderem für das Kreisgebiet Wesel ab einer Abflussmenge von über 12.000 m3/s durch Deich-hinterströmung aus dem Gebiet südlich von Duisburg latent gegeben.

Die landesseitig geförderte  Studie über „Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser am Niederrhein“ von 2004 sowie die NRW-Studie „Potenzielle Hochwasserschäden am Rhein in NRW“ aus dem Jahre 2000 bestätigen die besondere Gefahren- und Risikolage in NRW und im besonderen Maße im Kreisgebiet Wesel.

Aufgrund dieser Feststellungen und im Bezug zur EU-HWRM-RL, dass Vorsorge vor Hochwassergefahren getroffen werden sollen, hatte bereits Frau Ministerin a.D. Bärbel Höhn (im Schreiben vom 24. Okt. 2004 an den Landtagspräsident-Anlage) gefordert:

„… stattdessen sollen Strategien entwickelt werden, wie so extrem seltenen Abflussereignissen begegnet werden kann.“

Gemessen am prognostizierten Schadenspotenzial von rd. 200 Mrd. Euro müssen wir mit erheblichen Ausfällen beim Bruttosozialprodukt und der Unbewohnbarkeit weiter dichtbesiedelter Senkungsgebiete rechnen. Die wirtschaftliche Existenz des Kreises Wesel steht in Frage, wenn nicht wirkungsvolle Schutzstrategien – besonders auch vor Extremhochwasser und Deichhinterströmung –  ergriffen werden.