Modernisierung der Arbeitslosenberatung

Aufgrund der vom Land geplanten Veränderungen in der ESF-finanzierten Struktur der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ab 2021 beantragt die FDP/FWG-Kreistagsfraktion wie folgt:

  1. Sollte das Land NRW die Finanzierung der Arbeitslosenzentren nicht weiterführen, beteiligt sich der Kreis Wesel zusätzlich in Höhe der hier ausfallenden Landeszuschüsse an der Finanzierung befristet bis Ende Juni 2021, um bis zu einer Neuausrichtung der Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel die Arbeit der Arbeitslosenzentren sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den die Arbeitslosenzentren betreibenden Trägern / Vereinen die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel an den vom Land geplanten Veränderungen anzupassen. Ein entsprechendes Konzept soll dem Kreistag bis zum 4. Sitzungszug zur Beratung vorgelegt werden.

    Begründung

    Die FDP/FWG-Kreistagsfraktion begrüßt die Planungen des Landes, dass mit einer Zusammenlegung der beiden Strukturen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Synergien bestmöglich genutzt und die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung an neue arbeitsmarktpolitische Herausforderungen angepasst werden sollen.
    Darum hält es unsere Fraktion für sinnvoll, in Zusammenarbeit mit den aktuell betroffenen Trägern / Vereinen die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel in diesem Sinne neu auszurichten.

    Ziel soll dabei zum einen sein, die Anzahl der Erwerbsberatungsstellen im Kreis Wesel bedarfsgerecht (beispielsweise je 1-2 auf der rechten und linken Rheinseite) zu erhöhen und durch sie im Kreisgebiet gleichzeitig ein Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung zu etablieren, indem ihre Kompetenzen mithilfe der dafür zur Verfügung gestellten Landesmittel in diesem Bereich gestärkt werden.
    Ein weiteres Ziel soll es sein, durch die mithilfe der Neuausrichtung möglich werdende Inanspruchnahme zusätzlicher Landesmittel eine Struktur für die Erwerbs-/Arbeitslosenberatung im Kreis Wesel zu etablieren, die ab Juli 2021 mit den gleichen Kreiszuschüssen auskommen wird wie bis Ende dieser Förderperiode.

    Weil eine Umsetzung der neuen Beratungsstruktur bis Ende des Jahres nach unserer Einschätzung unrealistisch ist und die Neuausrichtung der Mitfinanzierung durch den Kreis im Rahmen der nächsten Haushaltssatzung zu beschließen ist, hält die FDP/FWG-Kreistagsfraktion es zur Sicherstellung der Erwerbs-/Arbeitslosenberatung für sinnvoll, dass der Kreis befristet bis Ende Juni, also bis zur vollständigen Umsetzung der Neuausrichtung, die ausfallenden Landeszuschüsse für die Arbeitslosenzentren übernimmt.